Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 11.8.2014 | 16:19 | kro
Jeder vierte gemeldete Schaden an einem Flachbildschirmfernseher ist nicht plausibel - und deutet damit auf einen potenziellen Versicherungsbetrug hin. Das geht aus einer Untersuchung von 1.455 Schadensfällen hervor, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag mitteilte. Demnach konnte bei den fraglichen Fällen festgestellt werden, dass der Schaden nicht so zustande gekommen ist, wie es der Versicherung gemeldet wurde. Vor allem die privaten Haftpflicht- und Hausratversicherer sind von solchen Betrugsversuchen betroffen. Insgesamt entsteht diesen Sparten jährlich ein Schaden von rund vier Milliarden Euro durch Versicherungsbetrug.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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