Krankenkassen dürfen an der Börse anlegen
Die Krankenkassen dürfen ab 2017 einen Teil ihrer Gelder, der für die Altersversorgung ihrer Angestellten gedacht ist, in Aktien anlegen.
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Die Krankenkassen dürfen ab 2017 einen Teil ihrer Gelder, der für die Altersversorgung ihrer Angestellten gedacht ist, in Aktien anlegen.
Verletzt sich ein Mitarbeiter beim Firmenturnier, muss für die Anerkennung als Arbeitsunfall ein betrieblicher Zusammenhang vorliegen.
Laut der UDV könnten viele Unfälle von Lkw und Radfahrern vermieden werden.
Laut einer Auswertung des GDV werden nur vier Prozent der Versicherungsanträge auf einen Berufsunfähigkeitsschutz wegen zu hoher Risiken abgelehnt.
Die Häufigkeit und Intensität von Starkregen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mit dem Ausbau von Wasserspeichern wollen die Städte das Schadensrisiko eindämmen.
Der BGH erklärte in einem aktuellen Urteil die fristlose Kündigung einer pflegebedürftigen Mieterin unwirksam.
Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung sollen die Preise für neue Arzneimittel gedeckelt werden.