Sehnenscheidenentzündung eines Straßenbauers keine Berufskrankheit
Eine Sehnenscheidenentzündung stellt für einen Straßenbauer keine Berufskrankheit dar. So entschied es das Sozialgericht Karlsruhe in einem aktuellen Urteil.
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Eine Sehnenscheidenentzündung stellt für einen Straßenbauer keine Berufskrankheit dar. So entschied es das Sozialgericht Karlsruhe in einem aktuellen Urteil.
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