Vermietung nur bei echter Zweitwohnung erlaubt
Laut aktuellem Urteil darf nur eine echte Zweitwohnung als Ferienwohnung vermietet werden.
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Laut aktuellem Urteil darf nur eine echte Zweitwohnung als Ferienwohnung vermietet werden.
Laut der Bundesregierung soll die Kostenübernahme für Todesfeststellung und Bestattung weiterhin keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Verschweigt ein Verkäufer bewusst Mängel an der angebotenen Immobilie, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Verwaltet ein Treuhänder eine Namen-Domain, muss er diese mit Inhalt füllen. Die Nutzung für E-Mail-Zwecke reicht nicht aus.
Hat ein Amateurfußballer einen Arbeitsvertrag mit seinem Verein geschlossen und wird er vergütet, ist er im Fall einer Verletzung während eines Punktspiels gesetzlich unfallversichert.
Laut einer aktuellen Studie werden Naturkatastrophen weltweit teurer.
Laut dem Deutschen Anwaltverein nutzen viele Arbeitnehmer ihr Recht auf Bildungsurlaub nicht.