Beinbruch im Homeoffice: Kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung
Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden: Ein Beinbruch im Homeoffice muss nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden.
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Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden: Ein Beinbruch im Homeoffice muss nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden.
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