Vierköpfige Familie darf nicht in Ein-Zimmer-Wohnung leben
Laut einem aktuellen Urteil dürfen vier Personen nicht zusammen in einer Ein-Zimmer-Wohnung leben.
Telefonische Expertenberatung
Montag - Sonntag von 08:00 - 22:00 Uhr
abhängig vom Versicherungsprodukt
Laut einem aktuellen Urteil dürfen vier Personen nicht zusammen in einer Ein-Zimmer-Wohnung leben.
Laut vorläufigen DGUV-Zahlen gab es 2015 erneut weniger tödliche Arbeitsunfälle.
Laut einer aktuellen CHECK24-Auswertung ist die Hausratversicherung vor allem in Einbruchshochburgen gefragt.
Psychische Probleme bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit. Das zeigen aktuelle Zahlen von Morgen & Morgen.
Die privaten BU-Versicherer haben im vergangenen Jahr 5,5 Prozent mehr Leistungen ausgezahlt. Die Beiträge stiegen stärker als die versicherte Summe.
Im Jahr 2014 fuhren knapp 135.000 Mütter und Väter mit ihren Kindern zu einer Kur. Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligten fast 90 Prozent der Anträge.
Der Anbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann im Einzelfall erlaubt sein. Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht entschieden.