Arbeitsgericht: Praktikantin soll 50.000 Euro Nachzahlung erhalten
Urteil: Das Arbeitsgericht München hat eine Firma dazu verurteilt, einer Praktikantin rund 50.000 Euro Lohn nachzuzahlen. Maßgeblich sei das Mindestlohn-Gesetz.
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Urteil: Das Arbeitsgericht München hat eine Firma dazu verurteilt, einer Praktikantin rund 50.000 Euro Lohn nachzuzahlen. Maßgeblich sei das Mindestlohn-Gesetz.
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