BGH: Tatsächliche Wohnfläche und Kappungsgrenze sind für Mietererhöhung maßgeblich
BGH: Maßgebend für eine Mieterhöhung ist die Kappungsgrenze. Das gilt auch, wenn der Vermieter eine massive Wohnflächenabweichung zu seinen Ungunsten feststellt.
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BGH: Maßgebend für eine Mieterhöhung ist die Kappungsgrenze. Das gilt auch, wenn der Vermieter eine massive Wohnflächenabweichung zu seinen Ungunsten feststellt.
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