Private Krankenversicherung bis 30. September kündigen
Stichtag 30. September: Wer seine private Krankenversicherung zum Jahresbeginn wechseln möchte, sollte seinen Vertrag bis Ende September kündigen.
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Stichtag 30. September: Wer seine private Krankenversicherung zum Jahresbeginn wechseln möchte, sollte seinen Vertrag bis Ende September kündigen.
Urteil des Bundessozialgerichts: Die gesetzliche Krankenversicherung muss die Kosten für eine Pollkörperdiagnostik (PKD) nicht übernehmen.
Zum Erste-Hilfe-Tag gibt Daniela Schwenk vom DRK Tipps und Informationen zum Thema Erste Hilfe.
Die deutschen Unfall- und Schadensversicherer haben im Jahr 2014 rund 22,5 Millionen Versicherungsfälle reguliert. Das geht aus dem Statistischen Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2015 hervor.
Eine aktuelle Rechtsschutz-Studie zeigt: Die Zufriedenheit mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis steigt bei der Rechtsschutzversicherung kontinuierlich.
Viele neue Arzneimittel haben keinen echten Zusatznutzen. Das zeigt der aktuelle Innovationsreport der Techniker Krankenkasse.
Im aktuellen Statistischen Taschenbuch des GDV finden sich unter anderem die Leistungen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherer des vergangenen Jahres.