Prozesskostenhilfe: Falschangaben kommen Kläger teuer zu stehen
In einem Berufungsverfahren hat das Oberlandesgericht Hamm die Prozesskostenhilfe widerrufen. Der Kläger muss nun mehrere tausend Euro Prozesskosten selbst zahlen.
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In einem Berufungsverfahren hat das Oberlandesgericht Hamm die Prozesskostenhilfe widerrufen. Der Kläger muss nun mehrere tausend Euro Prozesskosten selbst zahlen.
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