BGH: Eltern haften nicht grundsätzlich für Filesharing volljähriger Kinder
Laut BGH muss der Inhaber eines Internetzugangs seine volljährigen Kinder nicht grundsätzlich über die Nutzung belehren und für deren Filesharing haften.
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Laut BGH muss der Inhaber eines Internetzugangs seine volljährigen Kinder nicht grundsätzlich über die Nutzung belehren und für deren Filesharing haften.
Einem Gerichtsurteil zufolge haftet der Inhaber eines Internetanschlusses nicht in jedem Fall für mögliche Urheberrechtsverletzungen durch Haushaltsangehörige.
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