Ein Sturz im Bad während der Dienstreise ist kein Arbeitsunfall
Auch während der Dienstreise zählt ein Sturz im Bad nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Erfurter Landessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
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Auch während der Dienstreise zählt ein Sturz im Bad nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Erfurter Landessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
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