Ausgleich von Mehrarbeit auch für Teilzeitbeschäftigte
Auch Teilzeitbeschäftigte haben das Recht auf einen Ausgleich ihrer geleisteten Mehrarbeit. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch.
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Auch Teilzeitbeschäftigte haben das Recht auf einen Ausgleich ihrer geleisteten Mehrarbeit. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch.
Die gesetzlichen Krankenkassen fordern Ärzte auf, ihre Sprechstunden flexibler zu gestalten und auch auf die Abende sowie die Wochenenden auszudehnen.
Der Bundesgerichtshof hat die PKV-Anbieter in einem Rechtsstreit gestützt: Die Unabhängigkeit eines Treuhänders kann von Zivilgerichten nicht überprüft werden.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Die Kassen dürfen das Foto eines Versicherten, das dieser für die Gesundheitskarte einreicht, nicht dauerhaft speichern.
Die Krankenkasse hkk wird ihren Zusatzbeitrag ab dem 1. Januar 2019 auf 0,39 Prozent senken. Die Techniker Krankenkasse senkt ihren Beitrag auf 0,7 Prozent.
Eine aktuelle Umfrage hat ergeben: Ein Viertel aller Arztpraxen bietet weniger als 25 Stunden Sprechzeit pro Woche an und liegt damit deutlich unter dem Durchschnitt.
Die Barmer geht mit einem unveränderten Zusatzbeitrag in das neue Jahr. Auch die Kassen Bosch BKK und DAK-Gesundheit halten den Beitrag stabil, die IKK classic reduziert.