Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden
Bietet ein Arbeitgeber eine Schutzimpfung an, haftet er nicht für mögliche Impfschäden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag entschieden.
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Bietet ein Arbeitgeber eine Schutzimpfung an, haftet er nicht für mögliche Impfschäden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag entschieden.
Laut ersten Zahlen der Swiss Re ist das Jahr 2017 im Hinblick auf weltweite Schäden durch Naturkatastrophen eines der teuersten.
Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Lkw-Fahrer ihre wöchentliche Ruhepause nicht im Fahrzeug verbringen.
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Eine kleine Revolution bei der Krankenversicherung für Beamte: Beamte der Stadt Hamburg sollen künftig auf Wunsch den halben Beitrag für die GKV erhalten.
Laut aktuellen Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung haben Arbeitsunfälle durch körperliche oder psychische Gewalt zugenommen.