Kündigungsfrist von drei Jahren unverhältnismäßig
Eine Kündigungsfrist von drei Jahren benachteiligt Mitarbeiter unangemessen. So entschied es das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom Donnerstag.
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Eine Kündigungsfrist von drei Jahren benachteiligt Mitarbeiter unangemessen. So entschied es das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom Donnerstag.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft wird im Winter häufiger eingebrochen als in der restlichen Zeit des Jahres.
Laut einem aktuellen Urteil kann ein Mietvertrag bei Zahlungsverzug der Miete nicht gleichzeitig fristlos und fristgemäß gekündigt werden.
Laut einer aktuellen Studie der Universität Portsmouth ist anzunehmen, dass Hunde ihre Mimik gezielt zu Kommunikationszwecken einsetzen.
Auch ohne betriebliches Eingliederungsmanagement darf ein Arbeitgeber aus gesundheitlichen Gründen einen Schichtwechsel anordnen.
Im Vorfeld einer möglichen Jamaika-Koalition schließt die FDP nicht aus, dass sich die Arbeitgeber wieder zur Hälfte an den Kosten der Krankenversicherung beteiligen.
Wird die Steuererklärung innerhalb der gesetzlichen Frist bei einem nicht zuständigen Finanzamt eingeworfen, ist sie laut dem Finanzgericht Köln dennoch rechtmäßig.