Krankenkassen müssen in drei Wochen über Antrag entscheiden
Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass Krankenkassen innerhalb von drei Wochen über einen Leistungsantrag entscheiden müssen. Sonst gilt er als genehmigt.
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Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass Krankenkassen innerhalb von drei Wochen über einen Leistungsantrag entscheiden müssen. Sonst gilt er als genehmigt.
Eine psychische Erkrankung infolge einer Polizeikontrolle kann laut einem aktuellen Urteil als Arbeitsunfall gelten.
Nach ersten Schätzungen der Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss wird das Sturmtief Herwart die deutschen Versicherer 250 Millionen Euro kosten.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV sinkt 2018 auf 1,0 Prozent. Die Unterschiede zwischen den Kassen dürften dadurch noch größer werden.
Eine Kündigungsfrist von drei Jahren benachteiligt Mitarbeiter unangemessen. So entschied es das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom Donnerstag.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft wird im Winter häufiger eingebrochen als in der restlichen Zeit des Jahres.
Laut einem aktuellen Urteil kann ein Mietvertrag bei Zahlungsverzug der Miete nicht gleichzeitig fristlos und fristgemäß gekündigt werden.