Tierhalter muss Schaden an Sportwagen bezahlen
Die Schäden an einem Sportwagen, die durch einen Eselbiss entstanden sind, müssen die Tierhalter bezahlen. So entschied es das Landgericht Gießen.
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Die Schäden an einem Sportwagen, die durch einen Eselbiss entstanden sind, müssen die Tierhalter bezahlen. So entschied es das Landgericht Gießen.
Die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2018 stehen fest. Das Bundeskabinett hat die Werte am Mittwoch beschlossen.
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