Kein Arbeitsunfall bei epileptischem Anfall
Kann bei einem Sturz bei der Arbeit keine körperliche Ursache ausgeschlossen werden, muss dieser laut einem aktuellen Urteil nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden.
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Kann bei einem Sturz bei der Arbeit keine körperliche Ursache ausgeschlossen werden, muss dieser laut einem aktuellen Urteil nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden.
Wird in das Hotelzimmer eingebrochen, kann das schnell den Urlaub ruinieren. CHECK24 erklärt Ihnen, wann das Hotel für den Schaden haften muss.
Ab dem 1. August gelten neue Regeln für die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner: Nach einer Gesetzesänderung erhöhen eigene Kinder sowie Stief- und Pflegekinder die Anrechnungszeit.
Wer beim Friseur nicht die gewünschte Haarfarbe bekommt, hat laut einem aktuellen Urteil grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz.
BGH-Urteil: Berichtet ein Antragsteller seinem Versicherungsvertreter von gesundheitlichen Beschwerden, muss dieser die Aussagen im Antrag schriftlich festhalten.
Laut einer aktuellen Auswertung gab es im vergangenen Jahr mehr Arbeitsunfälle in der Baubranche.
Laut einem aktuellen Urteil dürfen die Tastatur-Eingaben von Arbeitnehmern nicht ohne konkreten Verdacht überwacht werden.