Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 14.9.2016 | 09:54 | kro
Im Jahr 2015 gaben die Deutschen pro Kopf rund 2.370 Euro für Versicherungen aus. Das teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag anlässlich der Veröffentlichung des Statistischen Taschenbuchs 2016 mit.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.