Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 3.8.2012 | 11:38 | tei
Die Ergo-Versicherung muss sich auf massiven Widerstand gegen den geplanten Abbau von bis zu 1.350 Arbeitsplätzen einstellen. Einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) zufolge, hat die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) angekündigt, die Stellenstreichungen nicht hinnehmen zu wollen. Der Versicherungskonzern hatte vor einer Woche mitgeteilt, seine Vertriebsorganisation verschlanken zu wollen. In diesem Zuge soll rund ein Viertel der etwa 5.000 Vollzeitstellen wegfallen.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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