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Steuerentlastungen für Versicherer geplant

München, 7.10.2010 | 18:00 | tei

Äußerst positiv haben Versicherer den neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgenommen, nach der Hotelbranche nun auch den Versicherungsunternehmen mit Steuererleichterungen unter die Arme zu greifen.

Mit den Steuerentlastungen für die Versicherer sollen vor allem die Verbraucher geschützt werden.Mit den Steuerentlastungen für die Versicherer sollen vor allem die Verbraucher geschützt werden.
Bis 2013 soll die neue Regelung befristet sein, die den durch niedrige Zinsen geschwächten Lebensversicherern zugutekommen soll. So soll verhindert werden, dass die Sicherheitsreserven der Unternehmen während einer Niedrigzinsphase aufgebraucht werden müssen.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wäre eine Stabilisierung des Systems für die Kunden äußerst vorteilhaft. Nach Informationen der Financial Times Deutschland befürwortet auch Finanzstaatssekretär Jörg Asmussen die geplanten Steuerentlastungen. Mit dem Gesetzentwurf sollen vor allem die Versicherten geschützt werden.

Renditen von 3,4 Prozent pro Jahr wurden den Kunden durchschnittlich von den Lebensversicherern zugesagt. Doch momentan können die Versicherer nur sehr viel weniger verdienen. Jetzt herrschen Bedenken, ob die Zusagen auf lange Sicht eingehalten werden können.

Der Gesetzentwurf betrifft die freien Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB), sprich solche Kapitalerträge, welche nicht unmittelbar an den Kunden weitergegeben werden müssen. Bislang ist es für die Versicherungen möglich, diese Erträge drei Jahre lang als Eigenmittel abzustellen, ohne dass dafür die Ausschüttungen verwendet werden müssen. Steuern werden erst nach drei Jahren fällig, falls sie nicht an den Kunden ausbezahlt werden.

Bald jedoch könnten viele Versicherungsunternehmen gezwungen sein, einen großen Teil ihrer RfBs aufzulösen. Dies würde wiederum ihre Rücklagen aufbrauchen. Das Jahressteuergesetz, dem der Bundestag allerdings erst noch zustimmen muss, soll nun den Höchstbetrag für die Rückstellung der letzten fünf Jahre verlängern, allerdings ohne dass dabei die freien RfBs im Vergleich zu 2009 insgesamt ansteigen.

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