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Unisextarife: Noch vier Tage bis zum Stichtag

München, 17.12.2012 | 16:22 | kro

Der Stichtag für die Einführung der Unisextarife innerhalb der Versicherungsbranche rückt immer näher: Ab Freitag, den 21. Dezember, darf das Geschlecht der Kunden bei der Beitragsgestaltung keine Rolle mehr spielen. Vielmehr zahlen Männer und Frauen künftig bei ansonsten identischen Rahmenbedingungen auch gleich hohe Beiträge. Die Unisexregelung gilt nur für Neuabschlüsse, bestehende Policen müssen nicht umgestellt werden.

paragraphensymbol-sterneAufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes werden zum 21.12.2012 verpflichtend Unisextarife eingeführt.
Die Unisextarife können je nach Kunde und Versicherungsprodukt niedrigere oder höhere Beiträge mit sich bringen. So zahlen Männer etwa weniger für die Risikolebensversicherung. Bislang zahlen sie mehr als Frauen, da der Versicherungsfall bei Männern aufgrund der statistisch kürzeren Lebenserwartung mit größerer Wahrscheinlichkeit während der Vertragslaufzeit eintritt. Dementsprechend werden die Beiträge für Frauen bei der Risikolebensversicherung künftig höher ausfallen als bislang.

Im Gegenzug profitieren Frauen unter anderem bei der Zahnzusatzversicherung von der Einführung der Unisextarife. Sie zahlen aktuell höhere Beiträge als Männer – die Versicherer begründen dies mit ihrer höheren Lebenserwartung sowie häufigeren Arztbesuchen im Vergleich zu Männern –, die wiederum in Zukunft mehr für Zahnzusatzpolicen zahlen müssen. Versicherungsarten, bei denen das Geschlecht des Versicherungskunden nicht prämienrelevant ist, wird Unisex kaum beeinflussen. Dazu gehören unter anderem die Hausratversicherung und die Privathaftpflichtversicherung. Ein Sonderfall ist die Riester Rente: Hier gelten die geschlechtsneutralen Tarife bereits seit 2006.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte am 1.März 2011 geurteilt, dass es diskriminierend sei, das Geschlecht als Prämienfaktor zu berücksichtigen. Neben Deutschland ist die neue Tarifregelung auch in den anderen 26 EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch. Dem Gerichtsbeschluss liegen die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zugrunde, demzufolge Versicherungskunden aufgrund ihres Geschlechts nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen. Die Assekuranzen hatten bis zum Stichtag mehr als eineinhalb Jahre Zeit, um ihr Angebot dem Urteil entsprechend anzupassen.

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