Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 19.6.2013 | 17:35 | kro
Die europäischen Sach- und Haftpflichtversicherer wollen effektiver gegen Versicherungsbetrug vorgehen - in den kommenden drei Jahren will ein Großteil der Gesellschaften durchschnittlich 16 Millionen Euro in eine Verbesserung des Schadensmanagements investieren. Grund dafür ist die gestiegene Anzahl der Betrugsfälle. Das zeigt eine aktuelle Studie des Managementberatungs-Dienstleisters Accenture, über die verschiedene Medien berichten.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.