Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 6.12.2013 | 16:37 | kro
Insgesamt 42 Prozent aller Verbraucher, die im Jahr 2012 offline eine Versicherung abschlossen, haben sich vorher im Internet über die jeweiligen Angebote informiert. Im Jahr 2009 hatten nur 29 Prozent diese Möglichkeit genutzt. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag von Google und der Versicherungsgesellschaft Axa durchgeführt hat. Wie der Versicherer am Donnerstag mitteilte, ist zudem die Zahl der Online-Abschlüsse gestiegen – während im Jahr 2009 lediglich neun Prozent der Versicherungsverträge via Internet abgeschlossen wurden, waren es 2012 bereits 15 Prozent.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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