Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 9.4.2015 | 12:01 | kro
Der Orkan „Niklas“, der Ende März über Deutschland hinwegfegte, war einer der kräftigsten und flächendeckendsten Stürme der vergangenen zwei Jahrzehnte. Dennoch bleiben die Schäden – zusammengenommen mit denen des kurz vor „Niklas“ wütenden Sturmtiefs „Mike“ – offenbar hinter denen von „Kyrill“ aus dem Jahr 2007. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Kurzumfrage des Versicherungsjournals, für die mehrere Versicherer nach den ersten Schadensprognosen befragt wurden.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.