Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 19.12.2013 | 08:30 | bri
Zum Jahreswechsel sollten Verbraucher ihre Versicherungen, ihre Strom-, Gas-, DSL- und Mobilfunktarife sowie ihre Dispokredite und Girokonten überprüfen. Eine CHECK24-Analyse zeigt, dass Familien und Singles durch einen Tarifvergleich und Anbieterwechsel bis zu 5.000 bzw. 4.600 Euro sparen können. Außerdem verbessert ein Wechsel in der Regel auch die Tarifbedingungen.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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