Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Telefonische Expertenberatung
Montag - Sonntag von 08:00 - 22:00 Uhr
abhängig vom Versicherungsprodukt
München, 28.12.2012 | 08:35 | bri
Zum Jahreswechsel sollten Verbraucher ihre Versicherungen sowie ihre Strom-, Gas-, DSL- und Mobilfunktarife überprüfen. Eine CHECK24-Analyse zeigt, dass Familien und Singles durch einen Tarifvergleich und Anbieterwechsel bis zu 3.972 Euro bzw. bis zu 3.085 Euro sparen. Außerdem verbessern sie durch einen Wechsel in der Regel auch ihre Tarifleistungen.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.