Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 15.9.2014 | 16:16 | kro
Insgesamt 86 Prozent der Deutschen sind mit ihren Versicherern zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Markt- und Sozialforschungsinstituts USUMA im Auftrag der Generali Versicherungen hervor. 11,7 Prozent der Teilnehmer geben an, teils zufrieden, teils unzufrieden mit ihren Versicherern zu sein, lediglich 1,4 Prozent sind gänzlich unzufrieden.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.