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Unfall mit Silvesterraketen: Versicherung einschalten

München, 31.12.2010 | 11:30 | mbu

Ein Unfall mit Silvesterraketen kann gravierende Folgen haben. Kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden, übernimmt die Unfall- oder private Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden.

Nach einem Unfall mit Silvesterraketen sollten Verbraucher die Versicherung einschalten.Nach einem Unfall mit Silvesterraketen sollten Verbraucher die Versicherung einschalten.
Jedes Jahr gibt es in der Silvesternacht leider immer wieder unzählige Unfälle mit Silvesterraketen oder Böllern. Zahlreiche Verletzungen und Sachbeschädigungen sind die Folge und der entstandene Schaden ist immens hoch. Mit einigen kleinen Sicherheitsvorkehrungen lässt sich ein Unfall mit Silvesterraketen oder Silvesterkrachern vermeiden.

Wer sich für den Kauf von Silvesterfeuerwerk entscheidet, sollte auf jeden Fall nur zugelassene Ware kaufen. Diese sind von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen und lassen sich bei sachgerechter Verwendung sicher handhaben. Die Kennzeichnungsnummern der Artikel beschreiben, wann die Artikel genutzt und an wen sie verkauft werden dürfen. Bei freiverkäuflichen Silvesterfeuerwerken besteht aufgrund geringerer Qualität und fehlender Prüfung ein erhöhtes Unfallrisiko.

Ein sorgfältiges Lesen der Bedienungsanleitung und ein ausreichender Sicherheitsabstand beim Abfeuern bieten weiteren Schutz. Kommt es nun doch zu einem Unfall mit Silvesterraketen, zahlt die Unfallversicherung abhängig vom Grad der Invalidität Leistungen an den Versicherten. Die Leistung ist abhängig von der Gliedertaxe. Die Gliedertaxe ist der Prozentsatz für den Verlust oder eine Funktionsunfähigkeit von Sinnesorganen oder bestimmten Körperteilen. Wurde bei dem Unfall ein Dritter geschädigt, sorgt die private Haftpflicht Versicherung für Schadenersatz, sofern es sich um keine vorsätzliche Tat handelt.

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