Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 19.11.2012 | 12:20 | kro
Etwa jeder zweite Deutsche blickt der Einführung der Unisextarife am 21. Dezember 2012 mit Skepsis entgegen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Direktversicherers Asstel. Demnach würden 51 Prozent der Bundesbürger weiterhin geschlechtsabhängige Versicherungsbeiträge bevorzugen. Lediglich vier von zehn Umfrageteilnehmern halten die Unterscheidung bei der Tarifberechnung für diskriminierend.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.