Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 19.7.2011 | 10:43 | tei
Online-Verbraucherportale sind bei den Deutschen beliebt. 61 Prozent der Bundesbürger nutzen entsprechende Angebote, um sich in Versicherungsfragen Rat zu holen. 57 Prozent nutzen die Online-Angebote für eine Beratung zu Finanzthemen. In erster Linie wollen sich die User über Tarife und Leistungen informieren - für insgesamt 60 Prozent der Deutschen ist dies der Hauptgrund für einen Besuch von Verbraucherportalen.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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