Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 11.8.2011 | 16:32 | tei
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgefordert, die Ergebnisse ihrer Sonderprüfung bei der Ergo Versicherung der Öffentlichkeit zu präsentieren. Wie die Verbraucherschützer mitteilten, wurde ein entsprechendes Schreiben an die zuständige Exekutivkommissarin Gabriele Hahn verschickt. Grundlage für die Forderung ist das Informationsfreiheitsgesetz.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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