Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 9.5.2011 | 18:00 | tei
Das Bedürfnis sich abzusichern, ist bei den meisten Deutschen stark ausgeprägt. Doch nicht immer ist der individuelle Versicherungsschutz wirklich optimal gewählt. Verbraucher können nun eine Versicherungsberatung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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