Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 31.10.2016 | 10:08 | kro
Knapp jeder zweite Deutsche ist dafür offen, eine Versicherung online abzuschließen. Jeder Dritte hat bereits einmal eine Police im Internet abgeschlossen. Das zeigt eine aktuelle repräsentative GfK-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.