Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 11.3.2010 | 10:33 | eko
Auf Grund konjunktureller Unsicherheiten stellt sich die deutsche Versicherungswirtschaft auf ein schwieriges Jahr 2010 ein. Wachstumssprünge seien nicht zu erwarten, sagt Rolf-Peter Hoenen, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.