Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 17.12.2015 | 14:02 | kro
Den meisten Deutschen (81 Prozent) reicht es, wenn sie ihre Versicherung bei einem Notfall rund um die Uhr erreichen können. Lediglich 13 Prozent erwarten auch bei anderen Angelegenheiten eine ständige Erreichbarkeit. Das zeigt eine aktuelle Studie des Marktforschungsinstituts Yougov.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.