Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 17.5.2016 | 14:38 | kro
Die Zufriedenheit mit Versicherern steigt: Im Jahr 2015 gingen 7.843 Kundenbeschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein – im Vorjahr waren es noch 11.139 Fälle. Das geht aus dem aktuellen BaFin-Jahresbericht 2015 hervor.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.