Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 24.4.2012 | 13:23 | tei
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) plant, den Vertrieb der einzelnen Unternehmen von externen Wirtschaftsprüfern überwachen zu lassen. Die Kontrolleure sollen den Versicherern demnach künftig einmal im Jahr die Einhaltung des Anfang 2011 selbstauferlegten "Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten" bestätigen. Das geht aus einem Entwurf für die Neufassung des Kodex hervor, über den die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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