Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 24.4.2012 | 13:23 | tei
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) plant, den Vertrieb der einzelnen Unternehmen von externen Wirtschaftsprüfern überwachen zu lassen. Die Kontrolleure sollen den Versicherern demnach künftig einmal im Jahr die Einhaltung des Anfang 2011 selbstauferlegten "Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten" bestätigen. Das geht aus einem Entwurf für die Neufassung des Kodex hervor, über den die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet.
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