Lebenserwartung in Deutschland erstmals unter EU-Schnitt
Laut einer OECD-Studie liegt die Lebenserwartung in Deutschland unter dem EU-Durchschnitt - und das trotz der höchsten Gesundheitsausgaben aller EU-Staaten.
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München, 4.10.2017 | 10:11 | che
Im Oktober beginnt das Wintersemester. Viele Abiturienten werden mit dem Studium beginnen. CHECK24 erklärt, welche Versicherungen Studenten benötigen und worauf beim Abschluss geachtet werden sollte.
In Deutschland muss jeder Mensch krankenversichert sein – so auch Studierende. Ein Nachweis darüber muss in der Regel bei der Immatrikulation vorgelegt werden. Für die gesetzliche Krankenversicherung von Studenten gibt es verschiedene Möglichkeiten. Je nach Alter kommen unterschiedliche Versicherungsmodelle in Frage.
Bis 25 Jahre: Familienversicherung
Bis zum 25. Lebensjahr sind junge Erwachsene in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern beitragsfrei mitversichert. Dies ist an eine Bedingung geknüpft: Der Studierende darf nicht mehr als 450 Euro in einem Mini-Job dazuverdienen und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sonst muss er sich selbst versichern.
25 bis 30 Jahre: Studentische Krankenversicherung
Ist das 25. Lebensjahr vollendet, müssen sich Studenten selbst versichern. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten hier spezielle vergünstigte Tarife an, die bis zum 30. Lebensjahr gewährt werden.
Über 30 Jahre: freiwillige Krankenversicherung
Fallen Studierende nicht unter eine Ausnahmeregelung, etwa, weil sie über den zweiten Bildungsweg studieren, ein Kind bekommen haben oder länger krank waren, müssen sie sich ab dem 30. Lebensjahr freiwillig versichern.
Sind die Eltern Beamte und privat versichert, können Studierende sich ebenfalls privat versichern. Der Beitrag ist für eine private Krankenversicherung relativ günstig, da ein Teil der Gesundheitskosten vom Staat in Form der Beihilfe bezuschusst wird. In der Regel gilt dieser Tarif dann nur bis zum 25. Lebensjahr, da er an die Zahlung des Kindergeldes gekoppelt ist.
Aber auch, wenn die Eltern nicht privat versichert sind, können Studierende eine private Krankenversicherung abschließen. Dazu müssen sie sich innerhalb von drei Monaten nach der Immatrikulation von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Entscheiden sie sich dazu, gilt das für das gesamte Studium.
Zu Beginn des Studiums denkt man eher weniger an eine mögliche Berufsunfähigkeit. Dennoch ist es sinnvoll, dass schon Studierende für den Ernstfall vorsorgen. Denn im Fall einer schweren Verletzung – beispielsweise durch einen Unfall – oder einer Krankheit, die eine spätere Berufstätigkeit unmöglich macht, erhalten Studenten nicht einmal eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Zudem sind die Beiträge umso günstiger, je früher die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird.
Folgende Dinge sollten Studenten beim Abschluss beachten:
Laufzeit: möglichst bis zum Renteneintritt (aktuell 67. Lebensjahr)
Berufsunfähigkeitsrente, die sich später auch erhöhen lässt: zwischen 1.000 und 1.250 Euro
Gesundheitsfragen: wahrheitsgemäß beantworten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden
konkretes Berufsziel angeben, damit der spätere Beruf auch versichert ist
Zwar sind Studenten während des Studiums über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Jedoch gilt der Versicherungsschutz nur für Unfälle, die sich im Zuge von Uni-Veranstaltungen ereignen. Drei Viertel aller Unfälle passieren aber in der Freizeit. Hier hilft nur eine private Unfallversicherung. Sie sichert Studenten für den Fall einer Invalidität ab, die durch einen Unfall verursacht wurde – entweder in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer kontinuierlichen Unfallrente.
Eine der wichtigsten Versicherungen – nicht nur für Studenten – ist die Privathaftpflicht. Hier geht es um einen Versicherungsschutz, der greift, wenn durch eigenes Verschulden das Eigentum einer anderen Person beschädigt oder die Person verletzt wird. Ein Missgeschick ist schnell passiert, etwa, wenn man den Laptop eines Kommilitonen versehentlich vom Tisch stößt. Die private Haftpflicht übernimmt den entstandenen Schaden, der sich schnell auf mehrere Hundert Euro belaufen kann. Darüber hinaus springt die Versicherung auch dann ein, wenn Schadenersatzforderungen gestellt werden, die unbegründet sind. Dieser Baustein wird auch „passiver Rechtsschutz“ genannt.
Ein weiterer wichtiger Baustein der PHV ist die Absicherung von Gefälligkeitsschäden. Der Versicherungsschutz greift dann, wenn durch eine Gefälligkeit – beispielsweise wenn man einem Freund beim Umzug hilft – ein Schaden entsteht. Dieser Baustein ist jedoch nicht in jedem Tarif enthalten – hier sollten Studenten vor Abschluss der Versicherung explizit nachfragen, um im Schadensfall nicht böse überrascht zu werden.
Hinweis: Wenn die Eltern eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und das studierende Kind im Erststudium und nicht verheiratet ist, benötigt es keinen eigenen Vertrag. Der Versicherungsschutz besteht dann über die Familienhaftpflicht.
Viele Studenten ziehen von zu Hause aus, wenn sie ihr Studium beginnen. Um das eigene Hab und Gut abzusichern, empfehlen wir den Abschluss einer Hausratversicherung. Sie ersetzt Schäden am Hausrat zu dem Preis, den die beschädigten Gegenstände neu kosten. Folgende Dinge sind dabei versichert:
Möbel, Kleidung, Geschirr
Elektronische Geräte
Bücher und sonstige Besitztümer
Die Hausratversicherung greift bei Schäden, die durch bestimmte Gefahren verursacht wurden, wie etwa Feuer, Leitungswasser (Rohrbruch), Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel. Je nach Tarif können Studenten außerdem ihr Fahrrad mitversichern. Hier gilt es sich vorab zu informieren, ob und in welchem Umfang die Fahrradversicherung enthalten ist.
Hinweis: Zieht der Studierende nur vorübergehend aus (zum Beispiel in ein Studentenwohnheim), ist er über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert und benötigt keine eigene Police.
Weitere wertvolle Tipps für den Einstieg ins Studentenleben erfahrt ihr im Studentenratgeber von CHECK24.
Laut einer OECD-Studie liegt die Lebenserwartung in Deutschland unter dem EU-Durchschnitt - und das trotz der höchsten Gesundheitsausgaben aller EU-Staaten.
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, kann sich freuen: 2025 soll die Rente um rund 3,5 Prozent steigen. Arbeitnehmer müssen dagegen ab 2027 mit höheren Abgaben rechnen.
Die Debeka hat für das kommende Jahr deutliche Preisanpassungen angekündigt. Ab Januar 2025 werden die Beiträge je nach Tarif und Alter bis zu 40 Prozent steigen. Besonders Beamte und Angestellte sind betroffen.