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abhängig vom Versicherungsprodukt
Viele Menschen erfüllen sich mit der Selbstständigkeit den großen Traum, ihr Leben unabhängig und nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Häufig ist eine selbstständighe Tätigkeit jedoch mit einem großen Risiko verbunden – sowohl finanziell als auch persönlich.
Haben Selbstständige beispielsweise einen Unfall, leiden sie doppelt darunter. Zum einen müssen sie privat für die Behandlung der gesundheitlichen Folgen aufkommen. Zum anderen können sie nicht voll arbeiten. Dadurch entsteht ein erhebliches finanzielles Risiko, das im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen kann.
Mit dem richtigen Versicherungsschutz sind Sie für jede Situation gerüstet – im privaten wie auch im beruflichen Bereich. Wir erklären, welche Versicherungen für Selbstständige wichtig und sinnvoll sind.
Ohne private Absicherung stehen Sie schnell vor dem Aus Ihrer Selbstständigkeit. Egal ob Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit oder Alter, in jedem Fall steht die private finanzielle Existenz auf dem Spiel
Als Selbstständiger müssen Sie sich selbst um Ihre soziale Absicherung kümmern, da diese nicht – wie etwa bei Angestellten – klar geregelt ist. Auch risikofreudige Personen sollten sich gut überlegen, ob sie für ihr Alter selbst vorsorgen wollen oder doch lieber in eine gesetzliche oder private Rentenversicherung einzahlen möchten.
Mit der eigenen Gesundheit steht und fällt auch die Selbstständigkeit. Selbstständige und Freiberufler sollten daher nicht auf die Krankenversicherung verzichten.
Wer sich hauptberuflich selbstständig macht, hat die freie Wahl zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch für absolut jeden notwendig. Denn schon ein einziger unachtsamer Moment kann lebenslange finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Auch Selbstständige haften vollständig und unbegrenzt als Privatpersonen für den von ihnen angerichteten Schaden.
Nebenberufliche Selbstständigkeit
Ist jemand nur nebenberuflich selbstständig, entscheidet die hauptberufliche Tätigkeit darüber, wie er sich krankenversichern kann. Verdient er als Arbeitnehmer nicht mehr als 69.300 Euro (Stand: 2024) im Jahr, muss er sich gesetzlich versichern.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden sinnvoll, der erwerbstätig ist und auf sein Gehalt angewiesen ist. Selbstständige fallen in der Regel in diese Gruppe.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vertraglich festgesetzte, monatliche Rente, sollte der Versicherte berufsunfähig werden.
Rechtsstreitigkeiten im gewerblichen Bereich können langwierig und teuer werden.
Daher ist es für Selbstständige und Freiberufler ratsam, über eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung zu verfügen, um im Fall der Fälle juristisch und finanziell auf der sicheren Seite zu sein.
Eine private Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – egal wo und wann dieser passiert. Mit der ausgezahlten Summe können Sie beispielsweise den behindertengerechten Umbau Ihres Zuhauses, Krankenhausaufenthalte oder Arztkosten bezahlen.
Die Krankentagegeldversicherung dient dazu, Einkommenseinbußen abzufangen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig sind. In diesem Fall erhalten Sie eine vereinbarte Tagegeldzahlung.
Besonders bei längeren, schwerwiegenden Krankheiten kann der Einkommenswegfall existenzbedrohend sein.
Neben der privaten Absicherung sollte der berufliche Bereich nicht zu kurz kommen. Denn auch im professionellen Bereich können Selbstständigen oder ihren Mitarbeitern Fehler unterlaufen.
Der hierbei entstehende Schaden kann sich schnell auf noch höhere Summen als im privaten Bereich belaufen. Insbesondere wenn Sie mit Ihrem privaten Vermögen uneingeschränkt haften – etwa als Einzelunternehmen – kann dies nicht nur den finanziellen Ruin im beruflichen Sinne, sondern auch als Privatperson bedeuten.
Hierbei wird die enge Verbindung der beruflichen sowie der privaten Welt eines Selbstständigen deutlich: Beide Seiten sollten möglichst umfassend abgesichert werden.
Besonders für Selbstständige oder Freiberufler, die in ihren Tätigkeiten beispielsweise durch Fehlberatungen erhebliche Vermögensschäden bei Dritten verursachen können, ist eine Berufshaftpflicht ratsam. Denn im Schadensfall muss der Verursacher in uneingeschränkter Höhe haften. Zu den betroffenen Berufsfeldern zählen unter anderem Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure und Ärzte.
Im Gegensatz zur Berufshaftpflicht, die selbstständige Einzelpersonen versichert, bietet die Betriebshaftpflicht Versicherungsschutz für ganze Betriebe oder Unternehmen. Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Unternehmen vor allem gegen Vermögensschäden ab, die als Folge von Personen- oder Sachschäden entstehen. Die Höhe der Versicherungssumme sollte daher bei der Gewerbehaftpflicht genau überlegt sein.
Der Gewerbe-, Firmen- oder Unternehmensrechtsschutz deckt Kosten ab, die durch einen Rechtsstreit gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursacht werden.
Die Gewerberechtsschutzversicherung ist flexibel und enthält individuell wählbare, verschiedene Bausteine.
Wie beim privaten Fahrzeug, wird auch beim Firmenwagen eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Diese leistet bei Schäden, die im Straßenverkehr von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern bei Dritten verursacht werden. Zusätzlich ist hier eine Kaskoversicherung für Firmenautos von Vorteil, um für die Reparatur der eigenen Fahrzeuge abgesichert zu sein.
Von einem Vermögensschaden ist die Rede, wenn jemandem ein finanzieller Nachteil entsteht.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist daher für beratende, treuhänderische und vermittelnde Berufe zu empfehlen. Dazu gehören unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, IT-Dienstleister, Werbeagenturen und Versicherungsmakler.
Können Sie oder Ihre Mitarbeiter nicht in Ihrem Betrieb arbeiten, weil sie Opfer von einem Sturm, Wasserschaden, Feuer oder Einbruch geworden sind, dann gleicht die Betriebsunterbrechungsversicherung weitergehend die finanziellen Folgen hierfür aus. Darunter fallen entgangene Gewinne, Löhne, Sozialabgaben sowie Mietkosten.
Ja, eine Familienversicherung ist möglich, hängt jedoch von der Art der Selbstständigkeit ab. Wenn eine hauptberufliche Selbstständigkeit ausgeübt wird, ist eine beitragsfreie Familienversicherung ausgeschlossen.
Die Familienversicherung ist jedoch möglich, wenn die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird. Hierfür müssen unter anderem die folgenden Kriterien gegeben sein:
Unabhängig vom Kleingewerbe gelten die gleichen Regelungen für das Verbleiben in der Familienversicherung wie bei jeder Selbstständigkeit. Diese können Sie in der ersten Frage nachlesen.
Ja, auch Kleinunternehmer sollten sich ausreichend absichern. Denn wie bei jeder Unternehmung kann auch bei Kleinunternehmern durch ein Missgeschick oder einen Fehler ein erheblicher Schaden entstehen. Im schlimmsten Fall kann dieser den Nebenverdienst schnell zunichtemachen.
Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten, im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, die sich am Alter und Gesundheitszustand orientiert.
Für gutverdienende Selbstständige kann es von Vorteil sein, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dieser Schritt sollte allerdings gut überlegt sein, da der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nur schwer oder gar nicht möglich ist.
Überprüfen Sie daher die Leistungen und Tarife genau bevor Sie sich entscheiden!