Hochwasserprävention im Rahmen des Klimawandels
Unwetter wie "Kay" oder "Lambert" haben auch 2023 Schäden an Häusern verursacht. Das Ergreifen von Präventionsmaßnahmen kann bereits vor Eintreten eines Unwetters Schäden vorbeugen.
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Das Wichtigste zusammengefasst
Inhaltsverzeichnis
Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer unentbehrlich – sie wird allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben. Mit ihr schützen sich Hausbesitzer finanziell vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Optional können außerdem Elementarschäden, wie Starkregen und dadurch ausgelöste Überschwemmungen, abgesichert werden. Durch den Klimawandel und damit einhergehenden vermehrt auftretenden Extremwetterereignissen ist ein zusätzlicher Schutz gegen Naturgefahren entsprechend sinnvoll.
Für Hausbauer ist der Abschluss einer Feuerrohbauversicherung empfehlenswert. Diese ist oftmals kostenfrei und geht nach Bezugsfertigkeit des Hauses in die Wohngebäudeversicherung über.
Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude sowie dessen Gebäudebestandteile und -zubehör auf dem Versicherungsgrundstück. Zum Gebäude zählen beispielsweise das Dach, die Wände, eingebaute Türen und Fenster sowie die Terrasse und Balkone.
Versichert ist außerdem alles, was fest innerhalb des Gebäudes installiert ist. Hierzu gehören unter anderem Einbaumöbel und -küchen, die individuell für das Gebäude geplant und gefertigt sind, sowie fest verlegte Fußböden und sanitäre Installationen, wie Heizungsanlagen.
Darüber hinaus ist auch das Gebäudezubehör versichert. Dazu zählen bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen angebracht sind, zum Beispiel Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Der Versicherungsschutz kann außerdem um massive Nebengebäude, Garagen, Carports, Wärmepumpen und Solaranlagen sowie Fußboden- bzw. Deckenheizungen erweitert werden.
Sachen, die ein Mieter selbst angeschafft hat, sind nicht in der Wohngebäudeversicherung abgesichert. Diese gehören dem Hausrat an.
Absicherung weiterer Grundstücksbestandteile
Weitere Grundstücksbestandteile können ebenfalls abgesichert werden. Dies muss allerdings ausdrücklich mit dem Versicherer vereinbart werden.
Folgende Gefahren sind in der Regel im Grundschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten:
Dazu gehören Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung. Je nach Tarif werden auch die Kosten für Schäden durch Löschwasser und Ruß übernommen.
Schadensbeispiel 1: Durch einen Kurzschluss wird ein Feuer entfacht. Das Haus brennt komplett nieder. Wenn Sie einen Wohngebäude-Tarif haben, der auch zum gleitenden Neuwert versichert, werden die Kosten für den Wiederaufbau zum Neuwert ersetzt (Neuwertentschädigung).
Schadensfall 2: Infolge eines Blitzschlags fängt der Dachstuhl an zu brennen. Die Feuerwehr kann das Feuer löschen, aber das Dachgeschoss ist komplett zerstört. Für die Reparaturkosten kommt die Wohngebäudeversicherung auf.
Schadensbeispiel 3: Ein Blitz verursacht eine Überspannung in der Stromleitung. Dadurch werden die elektronischen Steuergeräte, wie Heizungs- und Klingelanlagen des Hauses, beschädigt. Die Reparatur des Überspannungsschadens wird vom Versicherer übernommen.
Dieser Baustein deckt Schäden am Gebäude ab, die durch austretendes Wasser aus dem Leitungssystem und der Heizung entstehen. Weiterhin sind Sie bei Frost- und Bruchschäden, wie einem Wasserrohrbruch, abgesichert.
Schadensfall: Ein Wasserrohr platzt und austretendes Wasser beschädigt Wände, Decken und Böden. Die Reparatur- und Trockenlegungskosten werden von der Versicherung bezahlt.
Dieser Baustein versichert Gebäudeschäden, die durch Stürme und Hagel entstehen. Der Versicherer übernimmt allerdings nur Sturmschäden, wenn der Sturm mindestens die Windstärke 8 aufweist (d.h. ab 62 km/h). Erst ab dieser Windstärke handelt es sich um einen Sturm.
Schadensbeispiel: Ein starker Sturm deckt das Dach Ihres Hauses ab. Durch die begleitenden Regenfälle wird der Dachboden außerdem beschädigt und muss repariert werden. Die Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten für Sturmschäden.
Die Bausteine Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel sind bei den meisten Versicherungen bereits grundsätzlich im Versicherungsschutz enthalten. Elementarschäden hingegen müssen explizit über eine Elementarversicherung mitversichert werden. Der Beitrag wird dadurch häufig teurer – allerdings ist ein umfangreicher Rundumschutz für das eigene Wohngebäude empfehlenswert. In den letzten Jahren wurde deutlich, dass Extremwetterereignisse und damit die Gefahr von Elementarschäden häufiger auftreten – selbst in Regionen, die bisher als sicher galten. Allein das Sturmtief “Bernd” hat 2021 demonstriert, welches Ausmaß an Schäden durch Naturgefahren entstehen können.
Eine ergänzende Elementarschadenversicherung deckt folgende Schadensursachen ab:
Elementarversicherung abschließen
Über CHECK24 können Sie eine Elementarversicherung in Kombination mit einer Wohngebäude- bzw. einer Hausratversicherung abschließen.
Der Grundschutz der Wohngebäudeversicherung kann außerdem um Schäden durch diese Risiken erweitert werden:
Eine Glasbruchversicherung sichert in der Regel folgende Gegenstände ab:
Schadensbeispiel: Durch einen kräftigen Windstoß wird die offene Terrassentür zugeschlagen – das Glas springt. Die Kosten für den Austausch bezahlt die Glasversicherung.
Versichert sind Schäden an Ihrer Photovoltaikanlage. Üblicherweise sind dabei die Grundgefahren abgedeckt, gegen die Sie auch Ihr Gebäude versichern:
Schadensfall: Bei einem starken Hagelschauer werden mehrere Solarmodule auf Ihrem Hausdach zerstört. Die Versicherung zahlt den Austausch der beschädigten Platten.
Darüber hinaus können tarifabhängig auch sogenannte ergänzende technische Gefahren im Versicherungsschutz enthalten sein. Dazu gehören unter anderem Kurzschlüsse, Bedienungsfehler, Vandalismus sowie Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler. Um solche Gefahren abzusichern, wählen Sie im CHECK24 Versicherungsvergleich zuerst den Photovoltaik-Filter aus. Im Anschluss daran erscheint ein Dropdown-Menü, bei dem Sie den Versicherungsumfang auf Vollschutz setzen.
Ertragsausfall mitversichert
Je nach Tarif ist bei beschädigten und nicht mehr leistungsfähigen Anlagen auch der Ertragsausfall mitversichert.
Schäden, die durch Frost oder Bruch an Ableitungsrohren der Wasserversorgung auf Ihrem Grundstück entstehen, sind versichert.
Schadensfall: Ein Abwasserrohr in Ihrem Garten bricht aufgrund von Frost. Für den Austausch muss das Grundstück mit einem Bagger aufgegraben werden. Die Versicherung zahlt die anfallenden Kosten.
Schäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung in Form von Brüchen oder auch Frost sind ebenfalls versichert, wenn die Rohre außerhalb Ihres Grundstücks verlaufen.
Schadensbeispiel: Ihr Abwasserrohr führt durch den Garten Ihrer Nachbarn. Nach einem frostbedingten Bruch muss deren Grundstück zum Rohraustausch aufgegraben werden. Ihre Versicherung übernimmt die Kosten.
Manche Kriterien werden aus der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen. Hierzu zählen:
Die Mindestlaufzeit einer Wohngebäudeversicherung beträgt in der Regel ein Jahr. Danach wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Bei einer fristgerechten Kündigung läuft der Vertrag hingegen nicht weiter. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt drei Monate. Eine Kündigung sollte daher mindestens drei Monate vor dem nächsten Hauptfälligkeitstermin beim Versicherer eingereicht werden, damit sie wirksam wird.
Eine Kündigung kann folgendermaßen erfolgen:
CHECK24-Auswertung zur Wohngebäudeversicherung
CHECK24 hat die Wohntrends seiner Kund*innen ausgewertet: Wie hoch ist die durchschnittliche Wohnfläche? Und wie hoch ist der Anteil an Photovoltaikanlagen in den einzelnen Bundesländern? Lesen Sie hierzu mehr in unserem Artikel »
Günstige Tarife der Wohngebäudeversicherung sind bereits ab 6,20 Euro monatlich bzw. 74,34 Euro jährlich erhältlich. Die exakten Kosten der Versicherung richten sich dabei vor allem nach dem zu versichernden Gebäude.
Die folgenden Faktoren werden berücksichtigt:
Weitere Informationen zu den Kosten einer Wohngebäudeversicherung »
Die Wohngebäudeversicherung darf per Gesetz auf Mieter umgelegt werden. Denn sowohl Vermieter als auch Mieter profitieren im Schadensfall von den Leistungen einer Wohngebäudeversicherung. Vermieter legen diese über die Nebenkostenabrechnung um.
Weitere Informationen zur Umlage der Wohngebäudeversicherung »
Die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung lassen sich nicht steuerlich absetzen, wenn Sie Ihre selbst bewohnte Immobilie versichert haben. Das Absetzen ist nur in diesen zwei Fällen möglich:
Beitragsanpassungen in der Wohngebäudeversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen nimmt durch den Klimawandel bedingt die Schadenhäufigkeit sowie -höhe bei Wohngebäuden zu. Zum anderen werden Anpassungen auf Grundlage des gleitenden Neuwerts und damit steigenden Löhnen und Kosten für Baumaterialien vorgenommen.
Balkonkraftwerke können grundsätzlich entweder über die Hausratversicherung oder über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Welche der beiden Versicherungen den Versicherungsschutz letztlich übernimmt, ist bislang nicht eindeutig definiert. Jedes Versicherungsunternehmen entscheidet und definiert demnach selbst, ob es Balkonkraftwerke über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abdeckt.
Die Allgefahrendeckung, auch bekannt als „Unbenannte Gefahren”, deckt alle potenziellen Risiken unabhängig von der Ursache ab. Innerhalb der Wohngebäudeversicherung ist sie damit die umfangreichste Form des Versicherungsschutzes. Die Kostenübernahme für bestimmte Schäden ist nur dann ausgeschlossen, wenn diese explizit in den Versicherungsbedingungen aufgelistet werden. Dies unterscheidet die Allgefahrendeckung deutlich von der herkömmlichen Gefahrendeckung, die nur vorab festgelegte Risiken im Versicherungsschutz mit einschließt.
Im CHECK24 Vergleichsrechner können Sie mithilfe des Filters „Allgefahrendeckung / Unbenannte Gefahren” nur diejenigen Tarife anzeigen lassen, die über ein solches Versicherungspaket verfügen.
Die Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung leisten bei ähnlichen Gefahren, decken jedoch unterschiedliche Gegenstände ab.
Eine Gebäudeversicherung sichert ein Haus sowie alle darin fest verbauten Teile ab – wie etwa Heizungsanlagen und Einbauküchen, welche individuell für das Gebäude geplant und gefertigt sind. Über die Hausratversicherung sind dagegen bewegliche Gegenstände im Haus versichert – zum Beispiel Möbel und Elektrogeräte.
Grundsätzlich hat ein Versicherer die Möglichkeit, seine Leistungen zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, indem er zum Beispiel Kerzen unbeaufsichtigt brennen lässt und dadurch ein Brand entsteht. In vielen Tarifen wird auf diese sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit bis zu einer in den Versicherungsbedingungen festgelegten Schadenssumme verzichtet. Teilweise gilt dies sogar bis zur gesamten Versicherungssumme. Der Schaden wird dann also komplett übernommen, auch wenn Sie Ihre erforderliche Sorgfaltspflicht schwerwiegend missachtet haben. Generell ist es empfehlenswert, einen Tarif, der grobe Fahrlässigkeit enthält, abzuschließen.
Die Höhe der Versicherungsprämie der Wohngebäudeversicherung wird am Neubauwert Ihres Hauses bemessen. Dafür wird in der Regel der sogenannte Versicherungswert 1914 verwendet. Darüber hinaus spielen auch weitere Faktoren – wie Ihr Wohnort, die Bauartklasse und das Alter Ihres Hauses – eine Rolle.
Man spricht bei der Wohngebäudeversicherung von einer gleitenden Neuwertversicherung, da die Gebäudewertsteigerungen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Das hat zur Folge, dass die Beiträge jährlich angepasst werden. Ihr Vorteil: Sollten Sie einen Totalschaden erleiden, erstattet der Versicherer den aktuellen Wiederaufbauwert.
Ortsüblicher Neubauwert
Manche Wohnflächentarife haben keine feste Versicherungssumme und sind dennoch zum ortsüblichen Neubauwert versichert.
Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn der eigentliche Neubauwert Ihres Hauses über der vereinbarten Versicherungssumme liegt. Im Schadensfall erhalten Sie die Kosten nur anteilig erstattet. Kommt es zu einem Totalschaden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung somit nur einen Teil der möglicherweise hohen Kosten.
Eine Unterversicherung können Sie vermeiden, indem Sie Ihren Versicherer darüber informieren, sobald Sie Neuerungen an Ihrem Gebäude vorgenommen haben, die zu einer Wertsteigerung führen.
Häufig bieten Wohngebäudeversicherer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an. Mit diesem umgehen Sie im Schadensfall eine Prüfung seitens des Versicherers, sodass die Kosten für einen Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme erstattet werden.
Bauliche Veränderungen – seien es Anbauten, Umbauten oder Renovierungsmaßnahmen – müssen dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Sonst leistet die Versicherung im Schadensfall möglicherweise nicht.
Eine Feuerrohbauversicherung kommt finanziell für Schäden am Rohbau auf, die durch Brand, Blitzschlag und Explosionen entstehen können. Als eigenständige Versicherung sowie als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung versichert sie entstandene Schäden unabhängig vom Zerstörungsgrad des noch unfertigen Gebäudes. Wichtig für Versicherungsnehmer ist jedoch, dass die Versicherung bereits vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen wird. Nur so ist ein umfassender Schutz möglich.
Als Hausbesitzer oder angehender Hausbesitzer ist eine Wohngebäudeversicherung unerlässlich. Genauso wichtig ist aber auch der Energieausweis. Der Ausweis ist verpflichtend, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen.
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Die verschiedenen Filtermöglichkeiten zu den unterschiedlichen Zusatzbausteinen oder Tarifmerkmalen und die detaillierten Tarifbeschreibungen helfen Ihnen dabei, einen passenden Tarif zu finden. Darüber hinaus können Sie mithilfe des Direktvergleichs bis zu drei Tarife direkt miteinander vergleichen, um Leistungs- und Preisunterschiede festzumachen und einen Rundumschutz für Ihren Bedarf abzuschließen.
Hochwasserprävention im Rahmen des Klimawandels
Unwetter wie "Kay" oder "Lambert" haben auch 2023 Schäden an Häusern verursacht. Das Ergreifen von Präventionsmaßnahmen kann bereits vor Eintreten eines Unwetters Schäden vorbeugen.
Vermeidung von Frostschäden in den Wintermonaten
Niedrige Außentemperaturen können gefrorene Rohre und Leitungen zur Folge haben. Ohne eine entsprechende Versicherung kann das insbesondere für Hausbesitzer teuer werden.
Halbjahresbilanz des GDV aus 2023
Der Gesamtverband der Versicherer hat seine Halbjahresbilanz zu Schäden durch Naturgefahren des Jahres 2023 veröffentlicht. Die Schadenshöhe ist leicht unterdurchschnittlich.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.
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Berechnungsbeispiel zu einer Gebäudeversicherung ab 5,82 € im Monat
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