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Zahnzusatzversicherung kündigen

Eine Zahnzusatzversicherung sichert Sie gegen kostspielige Behandlungen und Eingriffe an Ihren Zähnen ab, die oftmals nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Sollten Sie unzufrieden mit Ihrer Versicherung sein, können Sie Ihren Vertrag kündigen und zu einem besseren Tarif wechseln.

Zahnzusatzversicherung kündigen

Das Wichtigste zusammengefasst
  • Sie können Ihre Zahnzusatzversicherung in der Regel ein bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.
  • Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren, in der Sie nicht ordentlich kündigen können.
  • Eine außerordentliche Kündigung ist in bestimmten Fällen möglich – etwa bei ungeplanten Beitragserhöhungen
  • Wenn Sie unzufrieden mit Ihrem aktuellen Tarif sind, aber nicht auf die Vorteile der Zahnzusatzversicherung verzichten möchten, lohnt sich ein Tarifvergleich

Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatz­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 05.04.2024

1.

So kündigen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung

Diese Fristen müssen Sie beachten

Bei der Kündigung der Versicherung muss zunächst die Mindestvertragslaufzeit beachtet werden. Die meisten Verträge der Zahnzusatzversicherung haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Eine Kündigung ist daher meist erst mit dem Ende dieser Laufzeit möglich. Vor der Kündigung oder dem Wechsel der Zahnzusatzversicherung sollten Sie die Vertrags- bzw. Kündigungsbedingungen immer genau prüfen.

Je nach Tarif muss die Kündigung ein bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bei der Versicherung eingehen. Reichen Sie keine Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag Ihrer Zahnzusatzversicherung üblicherweise automatisch um ein weiteres Jahr. 

Mindestvertragslaufzeit bis zum 31.12.2024
Kündigungsfrist 3 Monate
Spätester Kündigungstermin 30.09.2024

Bei vielen Versicherern gilt das Kalenderjahr als Versicherungsjahr. Wenn Sie Ihren Vertrag also im August abgeschlossen haben und Ihre Mindestlaufzeit zwei Jahre beträgt, reduziert sich die tatsächliche Laufzeit auf ein Jahr und fünf Monate (fünf Monate für das aktuelle Jahr und zwölf Monate für das Folgejahr bzw. das zweite Versicherungsjahr).

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, d. h. Sie können per E-Mail, Fax, Brief oder CHECK24 Kündigungsservice kündigen.

Kündigung über CHECK24 Kündigungsservice

Die einfachste und empfohlene Variante ist die Kündigung über den CHECK24 Kündigungsservice. Wählen Sie dafür Ihre Zahnzusatzversicherung in Ihrem Kundenkonto aus und klicken Sie anschließend auf „Vertrag kündigen”. Sie erhalten eine Kopie Ihrer Kündigung per E-Mail.

Außerordentliche Kündigung

In bestimmten Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können Ihre Zahnzusatzversicherung außerordentlich kündigen. Dies gilt beispielsweise, wenn Ihre Versicherung die Beiträge außerplanmäßig erhöht oder Leistungen reduziert. Nachdem Sie die Mitteilung über die Erhöhung erhalten haben, müssen Sie innerhalb von vier Wochen den Vertrag außerordentlich kündigen.

Widerruf

Alle abgeschlossenen Verträge können kostenlos innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Police widerrufen werden. Der Widerruf Ihrer Zahnzusatzversicherung kann bequem über das Kundenkonto erfolgen oder per E-Mail an zahn@check24.de. Um Ihren Widerruf so schnell wie möglich zu bearbeiten, geben Sie bitte Ihre Antragsnummer/Angebotsnummer in der Betreffzeile an. 

2.

Das sind die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung

Warum die Versicherung sinnvoll ist

Seitdem die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ein Zuschusssystem eingeführt haben, erhalten gesetzlich Versicherte eine Regelversorgung. Die Krankenkassen bezahlen nur noch die zweckmäßigste und günstigste Lösung. Beim Zahnersatz erhalten Sie – je nach zahnärztlichem Befund – einen Festkostenzuschuss.

Auch bei der Zahnbehandlung (z. B. einer Füllung) wird nur die einfache, zweckmäßige Ausführung bezahlt. Muss ein Zahn gefüllt werden, übernimmt die Krankenkasse beispielsweise nur die Kosten für eine Amalgamfüllung. Wünschen Sie jedoch eine hochwertigere Kunststofffüllung oder gar ein teures Gold- oder Keramik-Inlay, erhalten Sie zwar den Festkostenzuschuss, die Mehrkosten müssen Sie aber selbst bezahlen. Für ein einfaches Keramik-Inlay wird bereits eine Selbstkostenbeteiligung von mehreren hundert Euro fällig.

Die Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung sollten Sie sich daher gut überlegen. Möchten Sie in einen neuen Tarif wechseln, sollte dieser nahtlos an den alten anknüpfen. In diesem Zusammenhang sollten auch eventuelle Wartezeiten oder Leistungsbegrenzungen des neuen Vertrags in den ersten Jahren berücksichtigt werden.

Prüfen Sie vor einem möglichen Wechsel, ob Sie einen Tarif nach Art der Lebensversicherung abgeschlossen haben. Bei einem solchen Tarif werden Alterungsrückstellungen gebildet. Diese Rückstellungen würden bei einem Wechsel des Versicherers verloren gehen.

3.

Zahnzusatzversicherung vergleichen und wechseln

Mit CHECK24 den richtigen Tarif finden

Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer aktuellen Zahnzusatzversicherung sind, ist ein Vergleich der verschiedenen Tarife empfehlenswert. Es gibt zahlreiche Tarife mit unterschiedlichen Beitragspreisen und Leistungspaketen. Sie haben also die Möglichkeit, den Leistungsumfang an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

Prinzipiell hängt die Beitragshöhe vom Anbieter und Leistungsumfang sowie dem Alter und Gesundheitszustand des Versicherten bei Abschluss des Vertrags ab. Wer beispielsweise auf Leistungen für eine professionelle Zahnreinigung verzichten möchte, kann einen günstigeren Tarif wählen und Geld sparen.

Mit CHECK24 den Wunschtarif finden

In unserem Vergleich für Zahnzusatzversicherungen finden Sie schnell den Tarif, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Bei Fragen sind unsere Experten gerne für Sie da. Rufen Sie einfach unter 089 24241277 an oder schreiben Sie eine E-Mail an zahn@check24.de. Unser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

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