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Beratungstermin vereinbaren 089 - 24 24 12 56whg@check24.deDer Traum von den eigenen vier Wänden ist bei vielen groß. Um nach einem Hauskauf mögliche finanzielle Risiken zu vermeiden, ist ein ausreichender Versicherungsschutz daher umso wichtiger. Ihr Gebäude ist schließlich ganzjährig dem Einfluss des Wetters und damit vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Auf einen Schadensfall können hohe Kosten für mögliche Reparaturen folgen; im schlimmsten Fall sogar der Neuaufbau des Gebäudes.
Bei einem Eigentümerwechsel lohnt es sich daher ein Augenmerk auf wichtige Besonderheiten der Wohngebäudeversicherung zu legen.
Inhalte des Ratgebers
Die Wohngebäudeversicherung wird bei einem Hausverkauf zugleich auf den neuen Eigentümer übertragen. Dies ist in § 95 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt und soll eine Versicherungslücke vermeiden.
Der neue Eigentümer kann die Wohngebäudeversicherung allerdings nur übernehmen, sofern der Versicherer unverzüglich über den Verkauf des Hauses in Kenntnis gesetzt wurde. Dies kann als formloses Schreiben unter Angabe der Adresse des veräußerten Gebäudes sowie der Versicherungsscheinnummer erfolgen. Der Versicherer kann über diese sogenannte Veräußerungsanzeige sowohl von dem Verkäufer als auch dem Käufer informiert werden. Wenn sich der Hausverkauf bereits vor über einem Monat ereignet hat und beide Parteien versäumt haben den Versicherer darüber in Kenntnis zu setzen, endet der Versicherungsschutz automatisch.
Nach dem Eigentümerwechsel läuft die Wohngebäudeversicherung fortan auf Ihren Namen. Sie können allerdings frei entscheiden, ob Sie die Wohngebäudeversicherung behalten oder zu einem anderen Anbieter wechseln möchten. Für Sie besteht ein sofortiges Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Diese gilt ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Grundbuch.
Ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung kann sich lohnen. Ein bestehender Vertrag der Wohngebäudeversicherung ist oftmals bereits mehrere Jahre alt und nicht mehr zeitgemäß. Folglich kann der Wechsel zu einem günstigeren Tarif mit besseren Konditionen von Vorteil sein.
Muster zur Sonderkündigung beim Eigentümerwechsel:
CHECK24 hat Ihnen ein Muster zur Sonderkündigung beim Eigentümerwechsel sowie ein reguläres Anschreiben beim Eigentümerwechsel der Wohngebäudeversicherung zum Download zusammengestellt.
Bleibt die bisherige Wohngebäudeversicherung bestehen, müssen Sie sich mit dem vorherigen Eigentümer einigen, wer für welchen Teil des Beitrags aufkommt. Dies fällt unter die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung. Dadurch wird der Beitrag für die Wohngebäudeversicherung gemeinsam von Ihnen und dem Vorbesitzer im laufenden Jahr gezahlt. Im darauffolgenden Jahr kommen Sie alleinig für den Beitrag auf.
Kostenübernahme im Kaufvertrag festhalten:
Halten Sie Ihre Einigung zur gemeinsamen Kostenübernahme der bestehenden Gebäudeversicherung im Kaufvertrag fest. Sollte es zu einem Streitfall kommen, sind Sie auf der sicheren Seite.
Wenn Sie oder der Versicherer die Wohngebäudeversicherung kündigen, muss der vorherige Besitzer die Beiträge bis zum Eigentümerwechsel übernehmen. Zu viel entrichtete Beiträge werden vom Versicherer an ihn zurückerstattet.
Eine Gebäudeversicherung ist in Deutschland nicht verpflichtend. Eigentümer können grundsätzlich frei entscheiden, ob sie ihr Gebäude versichern wollen.
Ausnahmen stellen der Hausbau oder Hausverkauf auf Grundlage einer Finanzierung dar. Um beispielsweise einen Kredit aufzunehmen, setzt die Bank eine Gebäudeversicherung voraus. Dadurch schützt sich die Bank vor möglichen hohen Kosten, sollte ein Schaden eintreten und der Eigentümer einen Zahlungsausfall erleiden.
Bei CHECK24 können Sie kostenlos und unverbindlich eine Vielzahl an Tarifen der Wohngebäudeversicherung vergleichen und den passenden Schutz für Ihren Bedarf finden.