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Energiebedarfsausweis für Ihr Wohngebäude

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Gute Nachrichten! Die Möglichkeit, einen Energiebedarfsausweis zu erstellen, wird bald wieder verfügbar sein.

Einfach Adresse eingeben und prüfen, ob die Erstellung eines Energiebedarfsausweises für Ihr Gebäude möglich ist. Es gelten Voraussetzungen.

    • Deutschlands schnellster und preisgünstigster Energie­bedarfsausweis
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    Das Wichtigste zusammengefasst

    • Ein Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Wohngebäudes.
    • Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis (Ausweise unterliegen unterschiedlichen Berechnungen).
    • Der Energieausweis ist bei Verkauf, Verpachtung oder Neu-Vermietung einer Immobilie verpflichtend.
    • Der Energiebedarfsausweis ist über CHECK24 erhältlich.
       

    Inhaltsverzeichnis

    1. Was sind die Vorteile des CHECK24 Energiebedarfsausweises?
    2. Welche Daten sind für die Erstellung notwendig?
    3. Wie erhalte ich den CHECK24 Energiebedarfsausweis?
    4. Was ist ein Energieausweis?
    5. Welche Varianten des Energieausweises gibt es?
    6. Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
    7. Wie ist der Energieausweis aufgebaut?
    8. Häufige Fragen zum Energieausweis

    Was sind die Vorteile des CHECK24 Energiebedarfsausweises?

    Karte Energieausweis

    Über CHECK24 können Sie sich schnell und bequem einen nach dem Gebäudeenergiegesetzes (kurz: GEG) rechtskonformen Energiebedarfsausweis für Ihr Wohngebäude ausstellen lassen. Die Ausstellung des Bedarfsausweises ist innerhalb von 72h möglich.

    Für den Bedarfsausweis erfolgt über uns eine genaue Analyse der Bausubstanz anhand der vorausgefüllten Daten zu Ihrem Wohngebäude ohne eine Begutachtung vor Ort. Sie erhalten Ihren Energiebedarfsausweis innerhalb kurzer Zeit als PDF-Download für nur 89,99 €.

    Für die Erstellung eines CHECK24 Energiebedarfsausweises müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Das Gebäude hat mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche.
    • Weder das Gebäude noch Bestandteile des Gebäudes unterliegen dem Denkmalschutz.
    • Das Gebäude wird nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt (gilt auch für anteilig gewerbliche Nutzung).
    • Der Auftraggeber ist Eigentümer des Gebäudes.
    • Das Gebäude wurde im Jahr 2020 oder früher gebaut.
    • Das Gebäude befindet sich nicht in einem der folgenden Bundesländer: Baden-Württemberg, Bremen, Saarland oder Rheinland-Pfalz.
    • Sie haben Ihre aktuelle Wohngebäudeversicherung über CHECK24 abgeschlossen ODER Sie hinterlegen die Daten zu Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung während des Antragsprozesses für den Energiebedarfsausweis bei CHECK24.

    Die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist über CHECK24 nicht möglich.

    Notwendige Unterlagen zur Erstellung

    Zur Erstellung des Energiebedrfsausweises werden persönliche sowie immobilienbezogene Daten benötigt:

    Daten zum Antragsteller (=Immobilienbesitzer) Daten zur Immobilie
    • Name
    • Anschrift
    • Baujahr
    • Adresse
    • Gebäudetyp
    • Angaben zur aktuellen Wohngebäudeversicherung
    • Anzahl der Obergeschosse ab Erdgeschoss inklusive Fotos aller Hausfronten
    • Bilder und Informationen zu Gebäudetechnik und Photovoltaik/Solarthermie 


    In Neubauten soll laut einer Überarbeitung des GEG von 2020 nun mindestens eine Form der erneuerbaren Energie verbaut sein. Bauherren können demnach beispielsweise Solaranlagen oder Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung einbauen lassen beziehungsweise Fern- und Abwärme nutzen. Die Art der erneuerbaren Energie muss anschließend im Energieausweis angegeben werden.

    Wie erhalte ich den CHECK24 Energiebedarfsausweis?

    1. Eingabe der Gebäudeadresse
    2. CHECK24 Kundenkonto erstellen (sofern noch nicht vorhanden): Neukunden müssen im Anschluss ihre Wohngebäudeversicherung hochladen. Bestehende Kunden, die ihre Wohngebäudeversicherung über CHECK24 abgeschlossen haben oder bereits eine Wohngebäudepolice hochgeladen haben, können mit Punkt drei fortfahren.
    3. Eingabe der persönlichen Daten
    4. Erfassung der Gebäudedaten
    5. Erfassung der technischen Gebäudeausstattung
    6. Upload notwendiger Fotos
    7. Verifizierung und Ausstellung durch einen zertifizierten Energieberater
    8. Ausstellung des rechtsgültigen Energiebedarfsausweises per E-Mail

    Besitzer einer Immobilie erhalten nach Beantragung eines Energieausweises eine spezifische Registriernummer. Diese Nummer ist bei den Behörden registriert und gibt Auskunft über die Qualität und Gültigkeit des Ausweises.

    Was ist ein Energieausweis nach GEG?

    Abbildung eines Energieausweises

    Der Energieausweis enthält stichpunktartige Informationen zu Ihrem Wohngebäude und gibt an, wie energieeffizient dieses ist. Als Grundlage für die Vergleichbarkeit verschiedener Immobilien werden die entsprechenden Regelungen rund um den Energieausweis in §§ 79 ff. des Gebäudeenergiegesetzes (kurz: GEG) festgelegt.

    Neben den allgemeinen Angaben zum Wohngebäude ist im Energieausweis ebenfalls hinterlegt, wie geheizt wird – beispielsweise mit Gas, Strom oder Holzpellets. Weiterhin wird auf Maßnahmen zur kostengünstigen Modernisierung hingewiesen. Zur Verbesserung der energetischen Beschaffenheit des Gebäudes stehen im Energieausweis deshalb beispielsweise Sanierungsempfehlungen wie Wärmedämmung oder Austausch von Fenstern. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist nicht verpflichtend, kann jedoch auf lange Sicht einen positiven finanziellen Effekt haben. In neueren Energieausweisen wird außerdem angezeigt, in welcher Energieeffizienzklasse (A+ bis H) sich Ihr Gebäude befindet.

    In der Regel wird ein Energieausweis für ein ganzes Wohngebäude erstellt, sofern dieses nur für wohnliche Zwecke genutzt wird. Für einzelne Wohnungen wird ein Energieausweis hingegen nur dann ausgestellt, wenn neben Wohnzwecken weitere Räume auch einer anderweitigen Nutzung unterliegen. Räumlichkeiten, die als gewerbliche Büroflächen genutzt werden, zählen beispielsweise dazu.

    Die Anfertigung muss gemäß den geltenden Vorgaben des GEG sowie unter den persönlichen Angaben der ausstellenden Person erfolgen.

    Unterstützung durch BAFA

    Die BAFA bietet Fördermaßnahmen für Wohngebäude an. Neben der finanziellen Förderung von Sanierungsmaßnahmen können auch die Kosten für eine professionelle Energieberatung bezuschusst werden. Immobilienbesitzer profitieren hierbei unter anderem von umfangreichen Analysen zur Energieeffizienz und Sanierungsempfehlungen für das Wohngebäude.

    Welche Varianten des Energieausweises gibt es?

    Ein Energieausweis wird als Bedarfsausweis oder als Verbrauchsausweis ausgestellt. Die genauen Unterschiede der beiden Ausweise erklären wir Ihnen im Folgenden:

    Bedarfsausweis

    Der Bedarfsausweis zeigt den theoretischen Energieverbrauch eines Wohngebäudes an. Dieser Wert wird durch einen Experten anhand bestimmter Daten ermittelt. Für die Feststellung werden unter anderem der Zustand des Dachs, der Fenster, der Heizanlage und die Dämmung untersucht.

    Der Bedarfsausweis kann dadurch neben dem Ist-Zustand eines Gebäudes ebenfalls Möglichkeiten zur Energie- und Kosteneinsparung anzeigen. 

    Ein Vorteil ist, dass die ermittelten Daten unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten oder Leerstand sind. Der Bedarfsausweis bietet daher eine hohe Genauigkeit und kann zudem nach energetischen Sanierungen leicht aktualisiert werden.

    Verbrauchsausweis

    Im Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch Ihres Wohngebäudes wiedergegeben. Als Grundlage zur Berechnung dient die verbrauchte Energiemenge für Heizung und Warmwasserbereitung in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter. Diese wird anhand der Dokumente des Heizungs- und Warmwasserverbrauchs der letzten drei Jahre ermittelt.

    Sollten Monate im angegebenen Zeitraum fehlen, lassen sich die Werte anhand der sogenannten Gradtagszahlen hochrechnen und ergänzen.

    Das Ergebnis des Verbrauchsausweises ist stark vom persönlichen Nutzungsverhalten der Bewohner des betrachteten Gebäudes abhängig.

    Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

    Der Energieausweis ist seit 2007 ein verpflichtender Bestandteil beim Verkauf, Verpachten oder der Neu-Vermietung einer Immobilie. Dadurch erhalten Interessenten einen Überblick über die energetischen Kennwerte der Immobilie und können damit den Energieverbrauch sowie verbundene Kosten mit dem Gebäude abschätzen. Da diese Informationen die Entscheidungsfindung des Interessenten beeinflussen können, muss der Energieausweis spätestens beim Besichtigungstermin vorliegen. Kommen Vermieter, Verpächter oder Verkäufer ihrer Pflicht zur Vorlage des Energieausweises nicht nach, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro.

    Welcher Energieausweis benötigt wird, hängt in der Regel von bestimmten Faktoren ab, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern: 

    Bedarfsausweis

    Ein Bedarfsausweis wird benötigt bei:

    • Neubauten
    • Mehrfamilienhäusernmit weniger als fünf Wohneinheiten
    • Sanierungen, wie der nachträglichen Dämmung der Fassaden oder bei einer Erneuerung von mehr als 10 Prozent Fläche eines Außenbauteils

    Verbrauchsausweis

    Ein Verbrauchsausweis kann grundsätzlich erst ausgestellt werden, wenn Verbrauchsdaten von mindestens drei Jahren vorliegen.

    In den folgenden Fällen kann dieser auch erstellt und genutzt werden:

    • Kein Neubau (das heißt, es liegen genügend Abrechnungsperioden für die Bewertung des Energieverbrauchs vor)
    • Mehrfamilienhaus mit mehr als fünf Wohneinheiten
    • Nur für Gebäude ab Baujahr 1977
    • Nachweis der Einhaltung der Wärmeschutzverordnung von 1977

    Folgende Objekte sind hingegen vollständig von der Energieausweispflicht ausgenommen:

    • Kleine Häuser mit einer Nutzfläche von maximal 50 Quadratmetern
    • Denkmalgeschützte Gebäude
    • Selbst genutzte Einfamilienhäuser, die nicht vermietet oder verkauft werden

    Folgende Beispiele erläutern, wann Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen.

    • Einfamilienhaus

      Sie möchten Ihr fünf Jahre altes Einfamilienhaus verkaufen. Da in diesem bisher keine Sanierung vorgenommen werden musste, gilt dies weiterhin als Neubau. In diesem Fall ist weiterhin der Bedarfsausweis, den Sie bei der Fertigstellung Ihres Hauses haben ausstellen lassen, gültig.

    • Mehrfamilienhaus

      Ihnen gehört ein Mehrfamilienhaus, welches Sie nun verkaufen möchten. Dieses hat zwar weniger als fünf Wohneinheiten, wurde allerdings nach 1977 erbaut und unterliegt entsprechender Wärmeschutzverordnung. Sie können entweder einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis für Ihr Mehrfamilienhaus erstellen lassen.

    • Wohnung

      Sie verkaufen Ihre zwanzig Jahre alte Wohnung. Diese befindet sich in einem Haus, ausschließlich mit Eigentumswohnungen. Um Ihre Wohnung verkaufen zu können, benötigen Sie einen Energieausweis. Dieser kann nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Da das Gebäude der Wärmeschutzordnung von 1977 entspricht, können Sie zwischen einem Verbrauchs- oder einem Bedarfsausweis wählen.

    Wie ist der Energieausweis aufgebaut?

    Der Energieausweis ist analog zu den Energieeffizienzklassen bei elektronischen Geräten aufgebaut und untergliedert sich in die Stufen A+ bis H. Gebäude der Energieeffizienzklasse A+ zeichnen sich insbesondere durch eine Minimierung von Wärmeverlusten dank moderner Dämmung aus. Für das Heizen sind deutlich geringere Mengen an Energie nötig. Dies zeigt sich anhand folgender Rechenbeispiele: Bei Objekten der Klasse H liegen die Kosten oftmals durchschnittlich bei 25 Euro/m²,  in der Klasse A+ hingegen liegen diese im Schnitt bei lediglich 2 Euro/m².

    Im Energieausweis stehen vor allem der Primär- als auch der Endenergiebedarf eines Gebäudes im Fokus. Der Primärenergiebedarf gibt an, welche Energiemenge für ein gesamtes Gebäude aufgewendet werden muss. Der Endenergiebedarf hingegen kennzeichnet den jährlichen Energieverbrauch von Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung, d.h. der Wert schließt erneuerbare Energien mit ein. Je geringer dieser ausfällt, desto niedriger erfolgt die Einstufung im Energieausweis.

    Häufige Fragen zum Energieausweis

    • Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

      Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Dies gilt ebenfalls für Energieausweise, die bereits vor des Inkrafttretens der Änderungen des GEG ausgestellt wurden. Bei energetischen Sanierungen beziehungsweise Neuerungen, zum Beispiel nach dem Einbau eines neuen Heizsystems, muss allerdings ein neuer Energieausweis beantragt werden.

    • Ab welchem Baujahr braucht man einen Energieausweis?

      Ein Energieausweis ist nicht zwingend vom Baujahr eines Gebäudes abhängig. Grundsätzlich benötigen allerdings Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und die vor der geltenden Wärmeschutzverordnung in 1977 errichtet wurden, einen Energieausweis.

    • Muss die Hausverwaltung einen Energieausweis erstellen?

      Eine Hausverwaltung ist verpflichtet, einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude auszustellen. Je nachdem, welche Kriterien auf Ihr Wohngebäude zutreffen, hat diese die Wahl zwischen einem Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises tragen Sie als Eigentümer selbst.

    • Wer erstellt Energieausweise?

      Ein Energieausweis wird in der Regel von qualifizierten Fachleuten ausgestellt. Grundvoraussetzung ist, dass sie eine Ausbildung im Bauwesen oder verwandten Bereichen vorweisen können. Hierzu gehören unter anderem Architekten, Energieberater und Schornsteinfeger. Eine Übersicht über alle Aussteller finden Sie in der bundesweiten Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie-Agentur (kurz: dena).