Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 56
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail:
whg@check24.de
Sie möchten beraten werden?
Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch täglich von 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.
Beratungstermin vereinbaren 089 - 24 24 12 56whg@check24.deWenn in einer Wohnung oder einem Gebäude ein Feuer ausbricht, vernichten die Flammen innerhalb kürzester Zeit alles. Nicht nur das Gebäude wird Opfer der Flammen, auch die gesamte fest installierte Einrichtung und der Hausrat sind betroffen. Jährlich regulieren die deutschen Wohngebäudeversicherer Schäden in Millionen- oder sogar Milliardenhöhe, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.
Feuerschäden der vergangen Jahre in Zahlen:
Jahr | Schäden total | Schadenregulierung in Euro |
---|---|---|
2014 | 210.000 | 880.000.000 |
2015 | 230.000 | 980.000.000 |
2016 | 210.000 | 1.010.000.000 |
2017 | 200.000 | 1.040.000.000 |
2018 | 200.000 | 1.160.000.000 |
2019 | 180.000 | 1.170.000.000 |
2020 | 160.000 | 1.240.000.000 |
2021 | 160.000 | 1.230.000.000 |
Eine Feuerversicherung empfiehlt sich daher für jeden, der ein Haus besitzt. Denn häufig gehen die finanziellen Belastungen durch die Feuerschäden in die Hundertausende. Das kann schnell die eigene Existenz bedrohen.
Die ersten Feuerschutzversicherungen wurden schon früh gegründet. Die erste weltweit war laut eigenen Angaben die Hamburger Feuerkasse, die bereits 1676 ihren Dienst antrat. Die Brandversicherungen decken durch Feuer, Explosion und Blitzschlag verursachte Schäden ab. Auch wenn Brandstiftung im Spiel ist, übernimmt die Feuerversicherung die finanziellen Belastungen des Versicherungsnehmers.
Wird der Brandstifter überführt, nimmt ihn die Versicherung in Regress.
Sekundärschäden versichert?
Die Versicherung übernimmt auch sogenannte sekundäre Schäden – zum Beispiel solche, die durch Löschwasser oder Ruß verursacht wurden.
Die Feuerversicherung übernimmt in der Regel zudem die Kosten für:
Generell empfiehlt es sich für Immobilienbesitzer eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. In ihr sind neben Schäden durch Feuer auch die Risiken Sturm, Hagel und Leitungswasser abgedeckt.
Neben den versicherten Gefahren ist außerdem die Wahl der richtigen Deckungssumme wichtig. Bei Neubauten empfiehlt es sich, den Neupreis zu versichern. Bei Bestandgebäuden berechnen die Versicherungsgesellschaften den Wert des Objektes anhand eines Vergleichswertes von 1914 oder der Wohnfläche. So vermeiden Sie als Hausbesitzer eine Unterversicherung und erhalten im Schadensfall die volle Versicherungssumme ausbezahlt.
Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung
Während der Bauphase sollte das Gebäude ebenfalls gegen Brandschäden versichert sein. Hier bietet sich eine Feuerrohbauversicherung an, die häufig beitragsfrei in die Gebäudeversicherung integriert werden kann. Dies ist unter anderem auch deshalb zu empfehlen, weil Banken bereits bei der Kreditvergabe für den Hausbau Wert auf eine Feuerversicherung für den Rohbau legen.
Wird bei einem Feuer die Einrichtung zerstört, greift der Schutz der Wohngebäudeversicherung nicht. Für diesen Fall wird eine Hausratversicherung benötigt.
Ihre ganz individuelle Versicherungspolice gegen Feuerschäden zu Top-Konditionen finden Sie auf CHECK24. Nur wenige Angaben in unserem kostenlosen Vergleichsrechner – beispielsweise das Baujahr und die Bauartklasse – sind nötig, schon erhalten Sie unverbindlich passende Angebote in unserem Wohngebäudeversicherung Vergleich übersichtlich präsentiert. Sagt Ihnen ein Tarif zu, können Sie diesen direkt online abschließen.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass der Zusatzbaustein Elementarschäden enthalten ist. Viele Schäden werden durch Naturgefahren, wie etwa Starkregen, verursacht, die im Basisschutz in der Regel nicht enthalten sind. Ist die Elementarversicherung im Tarif enthalten, sind Sie umfassend abgesichert.
Teilnehmende Versicherer
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 800 Tarifvarianten der Wohngebäudeversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") und Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.