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Als Ausschlüsse werden versicherungsübergreifend Schäden bezeichnet, für die ein Versicherer keine Kosten übernimmt. Ausschlüsse sind sinnvoll, damit der Versicherungsbeitrag fair berechnet werden kann und zudem bezahlbar bleibt. Zu den häufigsten Ausschlüssen der Wohngebäudeversicherung gehören Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Folgen von Schäden durch Kernenergie.
Krieg und innere Unruhen
Schäden, die durch Krieg oder innere Unruhen verursacht werden, sind nicht in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Durch die Veränderung der geopolitischen Lage in Europa seit dem russischen Angriff auf die Ukraine ist die Thematik militärischer Konflikte und innerer Unruhen in Bezug auf die Wohngebäudeversicherung verstärkt in den Fokus gerückt. Innere Unruhen sind per Definition die Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung durch einen erheblichen Teil der Bevölkerung mittels Gewalt gegen Personen oder Sachen. Krieg wird hingegen zwischen mehreren Staaten mit militärischen und paramilitärischen Kräften geführt.
Stör- und Unfälle in Kernkraftwerken
Reaktorunfälle, wodurch beispielsweise Radioaktivität freigesetzt wird und Wohngebäude beschädigt werden, sind nicht versichert. Unfälle und Störungen im Bereich der Kernenergie sind damit komplett aus der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen.
Hausrat
Bewegliche Sachen – wie Kleidung, Fernsehgeräte oder Geschirr – sind weiterhin nicht bei der Gebäudeversicherung mitversichert. Um den eigenen Hausrat gegen Schäden abzusichern, kann eine Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Elementargefahren
Ebenso sind Schäden durch Elementargefahren – wie Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck oder Erdbeben – nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Der Grundschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst unter anderem bereits Sturm- und Hagelschäden. Um etwa Schäden durch Starkregen oder Überschwemmungen abzusichern, wird eine zusätzliche Elementarversicherung benötigt. Die Höhe des Beitrags hängt hierbei vom Standort des Gebäudes ab. So ist der Beitrag für Wohngebäude abseits von Bächen oder Seen geringer, da das Risiko für Elementarschäden gemindert ist.
Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung
Lassen Versicherungsnehmer ihre Sorgfaltspflicht außer Acht, spricht man von grober Fahrlässigkeit. Die Versicherung kann im Schadensfall anschließend die Leistungen kürzen. Viele Tarife bieten jedoch auch die Versicherung von grober Fahrlässigkeit ohne Einschränkung an. Dann bezahlt die Versicherung den kompletten Schaden, wenn Sie beispielsweise unbeaufsichtigt eine Kerze brennen lassen und in Ihrem Haus deswegen ein Feuer ausbricht. Wählen Sie hierzu im Wohngebäudeversicherung-Vergleich einfach den Filter „Grobe Fahrlässigkeit” aus.
Viele Versicherungsleistungen können auf Wunsch in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Finden Sie mit unserem Versicherungsvergleich ganz unkompliziert die richtige Gebäudeversicherung. Im Detailvergleich sehen Sie auf einen Blick, welche Leistungen die einzelnen Tarife beinhalten und welche Ausschlüsse es jeweils gibt.