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Warum kommt es zu Beitragsanpassungen in der Wohngebäudeversicherung?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Höhere Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe bedingt durch Extremwetterereignisse führen zu Beitragsangleichungen
  • Bei einer Steigerung des Beitrags ohne Leistungsanpassung besteht ein Sonderkündigungsrecht für Versicherte
  • Bei einer Indexerhöhung, welche auf dem Anpassungsfaktor basiert, gilt kein Sonderkündigungsrecht

Eine Beitragsanpassung kann vom Versicherer vorgenommen werden, wenn die Schadenhäufigkeit oder die Schadenhöhe ansteigt. Diese Erhöhung des Beitrags ohne Leistungsanpassung darf erfolgen, wenn ein Anstieg von mindestens fünf Prozent der durchschnittlichen Schadenaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen ist.

Gründe zur Beitragsanpassung in der Wohngebäudeversicherung

Neben dem Klimawandel, der vermehrt zu Extremwetterereignissen führt und hohe Schadenssummen verursacht, spielt auch der so genannte gleitende Neuwertfaktor eine zentrale Rolle für die Beitragsanpassung der Wohngebäudeversicherer.

Da einige Wohngebäudeversicherer Gebäude zum gleitenden Neuwert absichern, werden im Versicherungsfall anfallende Kosten für Reparaturen beziehungsweise zur Wiederherstellung auch dann übernommen, wenn diese höher sind als die ursprünglichen Baukosten.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht jährlich einen neuen gleitenden Neuwertfaktor, der auch Anpassungsfaktor genannt wird. Dieser wird auf Grundlage des Baupreisindexes für Wohngebäude sowie des Tariflohnindexes für Baugewerbe ermittelt. Wohngebäudeversicherer sind jedoch nicht dazu verpflichtet ihre Beiträge an diese Indexerhöhung anzugleichen. Einige Versicherer haben über sogenannte Wohnflächentarife keine Kopplung an den Index.

Kosten in der Bau- und Immobilienbranche

Von 2010 bis 2022 konnte in Deutschland ein Anstieg der Bau- und Immobilienpreise verzeichnet werden. Seit 2023 sinken diese wieder, dennoch sind sie immer noch auf einem höheren Niveau als in der Zeit vor der Corona-Pandemie.

Im Zeitraum der Corona-Pandemie konnte zum einen ein Anstieg von Löhnen und Kosten für Baumaterialien verzeichnet werden, zum anderen spielten Lieferkettenunterbrechungen eine Rolle. Erzeugerpreise für einzelne Baustoffe wie Holz oder Stahl sind laut Statistischem Bundesamt in dieser Zeit so stark wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949 gestiegen.

Der Beitrag für Wohngebäudeversicherungen ist durch den jeweils neuen Anpassungsfaktor der letzten Jahre stets gestiegen. Der neue Anpassungsfaktor für 2024 ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 7,5% gestiegen.

Berechnungsbeispiel:

  • Versichertes Gebäude: Einfamilienhaus, Massiv-Bauweise (harte Bedachung, nicht ausgebaut, 1 OG ohne Keller), insgesamt 120 qm in 01067 Dresden
  • Versicherte Gefahren: Feuer & Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm & Hagel
  • Baujahr: 2001 (22 Jahre alt)
  • Selbstbeteiligung: keine
  • Jahresbeitrag vor Indexanpassung: Gothaer Plus 238,22 €
  • Erhöhung des Jahresbeitrages allein durch die Indexanpassung um rund 17,87 € (Hinzu kommt i.d.R. noch ein Zuschlag aufgrund des steigenden Gebäudealters im neuen Jahr; in dem Beispiel wären das zusätzlich rund 2,58 % oder 6,15 €)

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen

Bei einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags ohne Leistungsanpassung besteht für Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Nachdem der Versicherer Sie schriftlich über die Beitragserhöhung informiert hat, haben Sie innerhalb eines Monats die Möglichkeit eine Kündigung einzureichen.

Ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung sollte allerdings gründlich überlegt werden. Sollte es in den letzten Jahren am Gebäude zu Schäden gekommen sein, erhebt ein Großteil der Versicherer Zuschläge für die Vorschäden.

Beitragsanpassungen können außerdem grundsätzlich immer wieder spartenweit anfallen – nicht zuletzt durch den Klimawandel und der ständigen Zunahme von Extremwetter.

Kein Sonderkündigungsrecht bei Indexerhöhung

Bei einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge durch den Anpassungsfaktor (Indexerhöhung) ist keine außerordentliche Kündigung möglich.

Gebäudeversicherung vergleichen und wechseln

Eine Wohngebäudeversicherung ist ein sinnvoller und in Hinblick auf den Klimawandel ein unerlässlicher Schutz für Ihr Gebäude. Bei einem bestehenden Versicherungsschutz von über fünf Jahren ohne Vorschäden kann sich ein Wechsel der Versicherung lohnen. Die Vielzahl an Tarifen im CHECK24 Vergleich der Wohngebäude­versicherung bietet die Möglichkeit, einen Schutz zu einem günstigen Beitrag bei gleichbleibendem Leistungsumfang zu finden und abzuschließen.

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