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Nicht jedes Versicherungsunternehmen versichert Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Wichtig für Sie als Besitzer ist, dass Sie es dem Versicherer mitteilen, sollte Ihr Gebäude (oder Teile davon, wie beispielsweise die Fassade) unter Denkmalschutz stehen. Dies kann auch einen erheblichen Einfluss auf die Prämie haben.
Besondere Auflagen beim Denkmalschutz
Der Denkmalschutz ist an besondere Auflagen geknüpft. Aus diesem Grund können bei einem Schaden an einem denkmalgeschützten Haus oftmals nicht die herkömmlichen Reparatur- und Wiederherstellungsmaßnahmen angewendet werden. Die Versicherung eines solchen Gebäudes ist daher in der Regel teurer als bei gewöhnlichen Häusern.
Die Wertermittlung bei denkmalgeschützten Gebäuden ist schwieriger als bei herkömmlichen Häusern. Ähnlich wie bei der Risikoanalyse anhand der Bauartklassen werden denkmalgeschützte Gebäude verschiedenen Kategorien zugeteilt.
Beratungsgespräch zu denkmalgeschützten Gebäuden
Grundsätzlich sollten Sie immer ein Beratungsgespräch suchen, wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude versichern möchten, da es sich um einen besonderen Versicherungsschutz handelt.
Wenn Ihr Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, müssen Sie dies unverzüglich der Wohngebäudeversicherung melden. In der Regel liegt in so einem Fall eine anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung vor, die der Versicherungsgesellschaft unbedingt zu melden ist.