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Grundsätzlich sind alle Gebäude versichert, die im Versicherungsschein der Wohngebäudeversicherung aufgeführt sind. Das können neben dem versicherten Hauptgebäude sein:
Die eingeschlossenen Nebengebäude werden – wie das Hauptgebäude – gegen alle Gefahren versichert, die Ihre Gebäudeversicherung abdeckt.
Versicherungsschutz aktualisieren
Wird beispielsweise ein Gartenhaus erst nach Abschluss der Versicherung errichtet, ist dieses nicht im Versicherungsschutz enthalten. Soll es ebenfalls versichert werden, melden Sie dies der Versicherung. In der Regel können Sie das neue Objekt gegen einen geringen Aufpreis in den Versicherungsschutz integrieren. Melden Sie das neue Gebäude hingegen nicht, riskieren Sie eine Unterversicherung.