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Ein Schutz vor Grundwasserschäden als Teil des Hochwasserschutzes ist nicht automatisch Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung. Er kann aber als Zusatzbaustein im Rahmen einer Elementarversicherung hinzugebucht werden.
In diesem Fall sind Grundwasserschäden immer dann versichert, wenn es als Folge von natürlich bedingten Überflutungen – wie Starkregen oder Ausuferung oberirdischer Gewässer – zu einem Anstieg des Grundwasserpegels kommt.
Wichtig ist hierbei, dass das ansteigende Grundwasser bis an die Erdoberfläche gelangt und Teile des Grundstücks überflutet werden. Nur dann leistet die Versicherung auch für Grundwasserschäden, wie beispielsweise die Überflutung des Kellers. Bleibt das Wasser jedoch unterhalb der Erdoberfläche, sind Grundwasserschäden in der Regel nicht versichert.